Schlechte und negative Erfahrungen als Mieter bei Dr. Rall Immobilien
Der Immobilienmarkt in vielen Regionen Deutschlands ist aktuell sehr angespannt, sodass für Unternehmen wie Dr. Rall Immobilien Goldgräberstimmung herrscht. So enthält beispielsweise der Mietvertrag den Passus „Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass es […] zu […] Lärmbelästigungen […] kam.“ was in Online Foren für Vermieter teils auch in Zusammenhang mit Prävention gegen Mietminderung diskutiert wird. „[…] der Mieter als Abgeltung […] für eventuelle Renovierungskosten […] € 700,-- […] an den Vermieter bezahlt.“ (sog. Schönheitsreparaturen) regelt im Mietvertrag, dass man erst einziehen darf, wenn man das Begrüßungsgeld bezahlt hat, jedoch heißt es darin auch „Kleine Reparaturen bis zu EUR 100,00 […] sind vom Mieter zu tragen.“ (sog. Kleinreparaturen) sowie „Der Mieter ist ferner verpflichtet Rollläden, […] und Geräte einer eventuell mit vermieteten Küche […] in gebrauchsfähigem Zustand zu halten.“ (wobei der Gesetzgeber eigentlich vorsieht, dass eine mit vermietete Küche vom Vermiet...