Schlechte und negative Erfahrungen als Mieter bei Dr. Rall Immobilien
Der Immobilienmarkt in vielen Regionen Deutschlands ist aktuell sehr angespannt, sodass für Unternehmen wie Dr. Rall Immobilien Goldgräberstimmung herrscht. So enthält beispielsweise der Mietvertrag den Passus „Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass es […] zu […] Lärmbelästigungen […] kam.“ was in Online Foren für Vermieter teils auch in Zusammenhang mit Prävention gegen Mietminderung diskutiert wird. „[…] der Mieter als Abgeltung […] für eventuelle Renovierungskosten […] € 700,-- […] an den Vermieter bezahlt.“ (sog. Schönheitsreparaturen) regelt im Mietvertrag, dass man erst einziehen darf, wenn man das Begrüßungsgeld bezahlt hat, jedoch heißt es darin auch „Kleine Reparaturen bis zu EUR 100,00 […] sind vom Mieter zu tragen.“ (sog. Kleinreparaturen) sowie „Der Mieter ist ferner verpflichtet Rollläden, […] und Geräte einer eventuell mit vermieteten Küche […] in gebrauchsfähigem Zustand zu halten.“ (wobei der Gesetzgeber eigentlich vorsieht, dass eine mit vermietete Küche vom Vermieter instand zu halten ist) und bei Auszug wird jede Einzelposition auf der Mängelliste mit unter 100,00EUR angegeben. Nach unzähligen Telefonaten, Mails sowie Briefen, mehreren Terminen beim Rechtsanwalt und schließlich auch einer aufgegebenen Strafanzeige bei der Polizei wegen wiederholtem Diebstahl kann ein Ergebnis sein lieber für 500,00EUR kalt im Monat ein Zelt auf einem Balkon zu mieten, wie bei Dr. Rall zu unterschreiben. Für die verwöhnten Kinder von Besserverdienern, die in Tübingen studieren und für ihre Partys (auch unter der Woche) bis in die frühen Morgenstunden eine repräsentative Wohnung zur Betonung des Kontostandes ihrer Eltern suchen, kann es hingegen genau das Richtige sein. Denn ob Dr. Rall Interesse an langfristigen Mietern hat, kann nun jeder vor dem Hintergrund dieser dubiosen Zufälle für sich selbst überlegen.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen